Der "Sachverständige" - das unabhängige Organ der Fremdüberwachung

Die Fremdüberwachung wird im Auftrag der Überwachungsgemeinschaft BU durch einen von ihr bestellten, unabhängigen Sachverständigen durchgeführt.

Der Sachverständige prüft mit Hilfe des Überwachungsberichtes als Leitfaden und Checkliste die Erfüllung der Anforderungen zur Anerkennung als BU-Fachbetrieb.

Der Überwachungsbericht dient gleichzeitig zur Dokumentation der Überwachungsprüfung.