Zertifizierung gem. SKZ/TÜV - LGA GÜTERICHTLINIE             BQS 8-1 – „Rohre, Schächte und Bauteile in Deponien“

 

Die Überwachungsgemeinschaft BU hat nun für BU-Fachbetriebe die Möglichkeit geschaffen, sich zusätzlich zu den übrigen Leistungsbereichen auch für  

BQS 8-1 – Rohre, Schächte und Bauteile in Deponien

gem. der SKZ/TÜV – LGA GÜTERICHTLINIE zertifizieren zu lassen.

 

Gemäß Deponieverordnung müssen das Abdichtungssystem, die Materialien und die Herstellung der Systemkomponenten und deren Einbau sowie die Eigenschaften dieser Komponenten im Einbauzustand u.a. so gewählt werden, dass die einzelnen Komponenten und das Gesamtsystem unter allen äußeren und gegenseitigen Einwirkungen ihre Funktion über einen Zeitraum von mindestens 100 Jahren erfüllen.

Ihre Eignung muss gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Für die Eignungsbeurteilung von Baustoffen, Abdichtungs-komponenten und Abdichtungssystemen, für die die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) keine Zulassungen auf der Grundlage der DepV erteilt (wie beispielsweise für die KDB im Deponiebau), definieren die Länder Prüfkriterien und legen Anforderungen an den fachgerechten Einbau sowie an das Qualitätsmanagement in bundeseinheitlichen Qualitätsstandards fest (DepV Anhang 1 Nr. 2.1.2).

Gemäß Bundeseinheitlichem Qualitätsstandard 8-1 „Rohre, Schächte und Bauteile" stellt die von der SKZ/TÜV-LGA herausgegebene Güterichtlinie den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard für Rohre, Schächte und Bauteile dar.

 

 

 Rohre, Schächte und Bauteile, die nach diesen Güterichtlinie hergestellt, geprüft und eingebaut werden, erfüllen die Anforderungen an den Stand der Technik im Sinne der DepV. Die Eignung von Rohren, Schächten und Bauteilen muss daher auf der Grundlage der vorliegenden Güterichtlinie gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.