Zertifizierung gem. "Güterichtlinie Rohre, Schächte und Bauteile auf Deponien“

 

Die Überwachungsgemeinschaft BU bietet für BU-Fachbetriebe die Möglichkeit , sich für  

BQS 8-1 – Rohre, Schächte und Bauteile auf Deponien gem. der Güterichtlinie RSB zertifizieren zu lassen.

 

Gemäß Deponieverordnung müssen das Abdichtungssystem, die Materialien und die Herstellung der Systemkomponenten und deren Einbau sowie die Eigenschaften dieser Komponenten im Einbauzustand u.a. so gewählt werden, dass die einzelnen Komponenten und das Gesamtsystem unter allen äußeren und gegenseitigen Einwirkungen ihre Funktion über einen Zeitraum von mindestens 100 Jahren erfüllen.

Ihre Eignung muss gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Für die Eignungsbeurteilung von Baustoffen, Abdichtungskomponenten und Abdichtungssystemen, für die die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) keine Zulassungen auf der Grundlage der DepV erteilt (wie beispielsweise für die KDB im Deponiebau), definieren die Länder Prüfkriterien und legen Anforderungen an den fachgerechten Einbau sowie an das Qualitätsmanagement in bundeseinheitlichen Qualitätsstandards fest (DepV Anhang 1 Nr. 2.1.2).

Gemäß Bundeseinheitlichem Qualitätsstandard 8-1 „Rohre, Schächte und Bauteile" stellt die herausgegebene "Güterichtlinie Rohre, Schächte und Bauteile auf Deponien" dar.

 

 

 Rohre, Schächte und Bauteile, die nach dieser Güterichtlinie hergestellt, geprüft und eingebaut werden, erfüllen die Anforderungen an den Stand der Technik im Sinne der DepV. Die Eignung von Rohren, Schächten und Bauteilen muss daher auf der Grundlage der vorliegenden Güterichtlinie gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.