Der "Überwachungsbeauftragte" - das firmeninterne Organ der Eigenüberwachung
Zertifizierte BU-Fachbetriebe haben einen oder mehrere Überwachungsbeauftragte zu bestellen.
Der Überwachungsbeauftragte hat die betriebliche Eigenüberwachung durchzuführen, die Geschäftsleitung im Bedarfsfalle rechtzeitig zu informieren und die Mitarbeiter fachlich und rechtlich zu unterweisen.
Er hat dafür Gewähr zu leisten, dass die im Überwachungszeichen gekennzeichneten Leistungsgruppen den Durchführungs- und Prüfbestimmungen einschließlich der Merkblätter der Überwachungsgemeinschaft "Bauen für den Umweltschutz" e. V. entsprechen.