Vergabe, Nutzung und Entzug

Vergabe

 

Die Überwachungsgemeinschaft "Bauen für den Umweltschutz" verleiht das Recht zur Führung des Überwachungszeichens. Die Zeichensatzung regelt die Verleihung, Nutzung und den Entzug des Überwachungszeichens. Die Verleihung des Zeichens erfolgt zweijährig, jeweils nach positiver Abstimmung durch den Überwachungsausschuss nach erfolgter Fremdüberwachungsprüfung.

Nutzung

 

Erst der Nachweis der personellen und materiellen Voraussetzung für die Erbringung fachgerechter Leistungen für einen oder mehrerer Leistungsbereiche gemäß der Zeichensatzung, der Nachweis der betrieblich sichergestellten, zuverlässigen Eigenüberwachung sowie der Nachweis der Qualifiaktion der betreffenden Betriebsstätte berechtigt zur Führung des BU-Überwachungszeichens.

 

Entzug

 

Das Recht zur Führung des Überwachungszeichens erlischt, wenn das Mitglied aus der Überwachugsgemeinschaft austritt oder als ordentliches Mitglied ausgeschlossen ist.

 

Der Überwachungsausschuss der Überwachungsgemeinschaft entzieht das Recht zur Führung des Überwachungszeichends als Ganzes bzw. für einen oder mehrere Leistungsgruppen, wenn die Voraussetzungen für die Verleihung des Überwachungszeichens in den betreffenden Bereichen auf Dauer nicht mehr gegeben ist.