Fachbetriebsüberwachung
Zertifizierte BU-Fachbetriebe unterliegen der Eigen- und Fremdüberwachung. Die Eigen-überwachung obliegt dem vom Fachbetrieb bestellten Überwachungsbeaufragten. Die Fremdüberwachung wird durch die von der Überwachungsgemeinschaft BU beauftrag-ten, unabhängigen Sachverständigen und dem Überwachungsausschuss wahrgenom-men.
Gewerk- und leistungsunabhängig muss jeder Fachbetrieb die betriebliche Grundquali-fikation nachweisen. Diese sieht vor, dass der Fachbetrieb verfügt über
- qualifiziertes Personal,
- geeignete Organisationsstrukturen,
- Kenntnisse der notwendigen Vorschriften, Normen und Gesetze sowie
- die für die Tätigkeit notwendige Ausstattung an Werkzeugen und Gerätschaf-ten.
Der BU-Fachbetrieb
Die Mitgliedschaft sagt noch nichts über die Qualitätsbefähigung des Unternehmens aus. Bei der Überwachungsgemeinschaft BU handelt es sich um eine sog. Fachbetriebskon-zeption.
Nur der fremdüberwachte und zertifizierte Fachbetreib ist berechtigt, das vom Verein ver-liehene Überwachungszeichen zu führen.
Jeder Fachbetrieb muss die Voraussetzung zur Anerkennung erfüllen und wird von unab-hängigen Sachverständigen überprüft.
Zertifizert und in der Fachbetriebsliste geführt wird jede einzelne Fachbetriebsstätte, wie z.B. eine Niederlassung.