Fachbetriebsüberwachung

Zertifizierte BU-Fachbetriebe unterliegen der Eigen- und Fremdüberwachung. Die Eigenüberwachung obliegt dem vom Fachbetrieb bestellten Überwachungsbeaufragten. Die Fremdüberwachung wird durch die von der Überwachungsgemeinschaft BU beauftragten, unabhängigen Sachverständigen und dem Überwachungsausschuss wahrgenommen.

Gewerk- und leistungsunabhängig muss jeder Fachbetrieb die betriebliche Grundqualifikation nachweisen. Diese sieht vor, dass der Fachbetrieb verfügt über

  1. qualifiziertes Personal,
  2. geeignete Organisationsstrukturen,
  3. Kenntnisse der notwendigen Vorschriften, Normen und Gesetze sowie
  4. die für die Tätigkeit notwendige Ausstattung an Werkzeugen und Gerätschaften.

Der BU-Fachbetrieb

Die Mitgliedschaft sagt noch nichts über die Qualitätsbefähigung des Unternehmens aus. Bei der Überwachungsgemeinschaft BU handelt es sich um eine sog. Fachbetriebskonzeption.

Nur der fremdüberwachte und zertifizierte Fachbetreib ist berechtigt, das vom Verein verliehene Überwachungszeichen zu führen.

Jeder einzelne Fachbetrieb muss selbst die Voraussetzung zur Anerkennung erfüllen und wird von unabhängigen Sachverständigen überprüft.

Zertifizert und in der Fachbetriebsliste geführt wird jede einzelne Fachbetriebsstätte, wie z.B. eine  Niederlassung.