Zertifizerung / Überwachungzeichen

Nur der zertifizierte BU-Fachbetrieb ist berechtigt, das vom Verein verliehene Überwachungszeichen zu führen. Dem Auftraggeber wird so die

  1. Fachkunde
  2. Leistungsfähigkeit und
  3. Zuverlässigkeit

des Auftragnehmers transparent gemacht.

 

Die in der Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A, vom Auftraggeber bei Ausschreibungen und Vergabe geforderte Prüfung der Eignung der Bewerber kann damit wesentlich vereinfacht werden, wie aktuelle Ausschreibungen belegen.