Vereinsstruktur / Gremien / Organe

Rechtsform

Die Überwachungsgemeinschaft "Bauen für den Umweltschutz" e.V. ist ein eingetragener Verein.

Sitz, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mainz.

 

Der Satzung können Sie entnehmen:

  • unsere Ziele und Aufgaben,
  • Modalitäten zur Mitgliedschaft,
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder,
  • Aufgaben und Befugnisse von Gremien und Organen.

Gremien / Organe

Die Gremien bzw. Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand (Vorstand im Sinne § 26 BGB ist der Vorsitzende)
  • der Überwachungsausschuss
  • die Geschäftsführung

Der Überwachungsausschuss

Der Überwachungsausschuss gewährleistet die Überwachung der Mitgliedsbetriebe.

Der Ausschuss besteht aus gewählten Vertretern ordentlicher Mitgliedsunternehmen der Überwachungsgemeinschaft BU. Details zum Überwachungsausschuss sind in einer Geschäftsordnung geregelt.

Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder können

  • Baufirmen (Mitgliedsfirmen eines Bauindustrie- oder Baugewerbeverbandes),
  • Abbruch- und Entsorgungsunternehmen sowie
  • andere ausführend tätige Fachfirmen der Umwelttechnik (Bau und Betrieb) werden,

die Leistungen, einschließlich Ingenieurüberwachung beim Bauen für den Umweltschutz (siehe BU-Leistungsspektrum) erbringen.

 

 Außerordentliche Mitglieder können

  • Personen, Firmen und Institutionen werden, die die Einbindung von hochwertigen Leistungen im Deponiebau, Flächenrecycling und der Altlastensanierung unterstützen und den Vereinszweck fördern.
  • Bauindustrielle und der Bauwirtschaft nahe stehend sowie inhaltlich benachbarte Industrieverbände und Organisationen.